in Vollzeit (= 37,5 Std./Woche) oder in Teilzeit (mindestens 80%)
Das Ausländer_innenbeschäftigungsgesetz (AuslBG) enthält arbeitsmarktrechtliche Vorgaben für die Beschäftigung von Personen in Österreich, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Als Mitarbeiter_in im Ausländer_innenfachzentrum sind Sie mit der Vollziehung des Ausländer_innenbeschäftigungsgesetzes betraut. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der Bearbeitung und Erledigung von Anträgen nach dem Ausländer_innenbeschäftigungsgesetz. Dabei sind auch weitere rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, zwischenstaatliche Abkommen, Verordnungen und Erlässe der Ministerien, etc.)
Die Stelle ist nach Abwicklung des Auswahlverfahrens zum ehest möglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Für Neueintritte ist die Stelle VORERST auf 18 Monate befristet.